Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 3 U 105/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Stillschweigender Gewährleistungsausschluss bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechte eines Kfz-Händlers bei Inzahlungnahme eines gebrauchten Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18
- OLG Brandenburg, 31.03.2020 - 3 U 105/19
- OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 3 U 105/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18
Stillschweigender Gewährleistungsausschluss bei Inzahlungnahme eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 3 U 105/19
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.06.2019, Aktenzeichen 12 O 75/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.06.2019, Aktenzeichen 12 O 75/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 26/81
Gewährleistung des Käufers eines Neufahrzeugs für das in Zahlung gegebene …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 3 U 105/19
Sowohl nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 21.04.1982, NJW 1982, 1700) ist der entscheidende Anknüpfungspunkt für die Annahme eines konkludenten Gewährleistungsausschlusses im Hinblick auf das in Zahlung genommene Fahrzeug des Käufers nicht die Tatsache, dass dieser einen Neuwagen erworben hat, sondern die typische Interessenlage der beteiligten Vertragsparteien bei Vertragsabschluss (…Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn 4044).